26. September 2026 4 Min. Lesezeit Yasin MohamedSophie Imelmann

Kiki kritisiert Bild-Bericht zu Yasin Mohameds Strafprozess

Kiki kritisiert Bild-Bericht zu Yasin Mohameds Strafprozess
Instagram / @kikioderkarsten

Die YouTuberin Kiki stellt die Berichterstattung der Bild-Zeitung über den zweiten Verhandlungstag im Strafprozess gegen Yasin Mohamed offen infrage. Sie war selbst persönlich als Prozessbeobachterin im Amtsgericht München anwesend und saß nach eigenen Angaben unmittelbar hinter dem zuständigen Berichterstatter des Blattes. Auf Instagram meldete sie sich nun ausführlich zu Wort, um zentralen Punkten des Artikels zu widersprechen und Schilderungen aus ihrer Sicht richtigzustellen. Der Prozess wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung läuft seit Mitte September vor dem Amtsgericht. Yasin weist die Anschuldigungen zurück.

Kiki widerspricht Darstellung zu Sophie Imelmann

In dem Bild-Bericht wird unter anderem auf eine heimliche Audioaufnahme aus einem MS-Teams-Call Bezug genommen, an dem neben Sophie und Yasin auch ein Psychologe und eine Beraterin teilnahmen. Laut Kiki erweckt die Zeitung fälschlicherweise den Eindruck, Sophie habe in dem Gespräch signalisiert, ebenfalls Interesse an Sex gehabt zu haben. Das weise sie entschieden zurück: Im Gerichtssaal sei zu keinem Zeitpunkt der Eindruck entstanden, dass Sophie Geschlechtsverkehr gewollt hätte. Sie habe lediglich von Zärtlichkeiten wie Küssen, Kuscheln und Petting gesprochen und vor Gericht detailliert dargelegt, warum Sex für sie ausgeschlossen gewesen sei.

Kiki stellt klar:

„Es wurde thematisiert, dass Sophie klar und deutlich mehrmals gesagt hat, dass sie keinen Sex haben möchte.“

Zudem beanstandet die YouTuberin, dass die besagte Tonbandaufnahme in der Verhandlung überhaupt noch nicht abgespielt worden sei, sondern erst an einem späteren Prozesstag angehört werden solle – was der Artikel selbst erwähne, während im Text dennoch spekulative Schlüsse gezogen würden.

„Aber seit wann heißt Petting oder Rummachen automatisch: Ich möchte mit dir Geschlechtsverkehr haben? Obwohl du vorher mehrmals Nein gesagt hast.“

Reißerische Schlagzeile und zermürbende Befragung

Auch der Umgang mit Sophies Zusammenbruch stößt bei Kiki auf Unverständnis. Die Schlagzeile über die Panikattacke empfindet sie als reißerisches Clickbaiting, das den eigentlichen Kontext verschleiere. Sophie sei nicht grundlos zusammengebrochen, sondern sei über einen extrem langen Zeitraum hinweg intensiv und wiederholt von Yasins Verteidigung befragt worden. Kiki zeigt zwar Verständnis dafür, dass Anwälte das Bestmögliche für ihren Mandanten herausholen wollen, schildert den Verlauf für die Klägerin jedoch als emotionale Grenzerfahrung.

Dabei beschreibt sie ihren Eindruck aus dem Saal schonungslos:

„Ich hatte auch ganz ehrlich sehr oft das Gefühl, dass Sophie auf der Anklagebank sitzt.“

Irgendwann sei sichtbar gewesen, dass Sophie emotional am Ende gewesen sei: Sie habe geweint, eine Panikattacke erlitten und schließlich den Saal verlassen müssen.

Kiki verteidigt Aurelia Lamprechts Zeugenaussage

Scharfe Kritik übt Kiki zudem an den Passagen über die zweite Zeugin, Aurelia Lamprecht. Der Artikel suggeriere, Aurelia habe nicht einmal gewusst, wer ihre damals eingereichte eidesstattliche Versicherung aufgesetzt habe, und stelle ihre Glaubwürdigkeit infrage. Kiki stellt den Ablauf anders dar: Die Verteidigung habe Aurelia juristische Fachfragen gestellt und sie gefragt, was genau eine eidesstattliche Versicherung sei. Aurelia habe ehrlich eingeräumt, die genauen Paragrafen und Definitionen heute nicht mehr zu kennen und nicht mehr zu wissen, wer ihr diese damals juristisch erklärt habe.

Den Text und die Schilderungen selbst habe Aurelia jedoch eigenständig verfasst:

„Sie hat ausdrücklich mehrfach betont, sie hat den Inhalt selber verfasst, den hat keiner für sie verfasst und alles, was da drin steht – und da stehen wirklich krasse Sachen drinnen –, das kann sie auch beweisen.“

Eine Feststellung des Gerichts, dass Aurelia gelogen habe oder als Zeugin unbrauchbar sei, habe es schlichtweg nicht gegeben. Dass auch Aurelia weinen musste und eine Panikattacke erlitt, sei der Retraumatisierung geschuldet gewesen, als sie vor Gericht über den von ihr empfundenen emotionalen Missbrauch und ihre damaligen Erlebnisse mit Yasin sprechen musste. Dass genau diese Schilderungen im Artikel völlig fehlten, nennt Kiki bezeichnend.

Auffällige Nähe zur Verteidigung beobachtet

Auffällig fand Kiki auch das Geschehen abseits des Zeugenstands. Sie habe im Gerichtsgebäude beobachtet, wie Yasins Anwälte vor der Sitzung, in den Verhandlungspausen und nach Verhandlungsende längere Gespräche mit dem Bild-Reporter führten. Ein vergleichbarer Austausch mit Sophie oder deren Rechtsbeiständen sei ihr nicht aufgefallen.

„Ich selber habe beobachtet, wie die Verteidigung von Yasin Mohammed mit dem Reporter vor der Verhandlung, während den Pausen und nach der Verhandlung gesprochen hat.“

Zwar beweise dies nicht unmittelbar, woher einzelne Passagen des Artikels stammten, doch die Auswahl der Details und das Weglassen entlastender Aspekte für die Zeuginnen werfe für sie Fragen auf.

Kiki mahnt daher eine ausgewogene Berichterstattung an:

„Wenn ich mich schon dafür entscheide, über eine Verhandlung zu berichten, dann sollte man schon, wenn es um so ein wichtiges, schwerwiegendes Thema geht wie eine Vergewaltigung, möglichst präzise und vollständig eingeordnet wird. Und keine Formulierungen benutzt werden, wo ich mich frage: Waren wir eigentlich in derselben Verhandlung? Ich saß nämlich direkt hinter dir.“

Ihre gesamten Eindrücke aus dem Sitzungssaal will Kiki in Kürze in einem ausführlichen YouTube-Video veröffentlichen, in dem sie den zweiten Prozesstag von der ersten bis zur letzten Minute detailliert und chronologisch nachzeichnen möchte.

Die Vorgeschichte

Verwendete Quellen

Transparenzhinweis: Dieser Text entstand mit Hilfe künstlicher Intelligenz und wurde redaktionell geprüft. Hinweise gern an admin@realitystar.de.

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